IKUWO
Veranstaltung

Vortrag: Kritik des Menschenrechts

Vortrag zur Kritik des Menschenrechts von Prof. Albert Kröll.

Argumente gegen die Menschenrechte

Bürgerliche Staaten wie die BRD pflegen an prominenter Stelle ihrer Verfassung die Existenz ihrer politischen Herrschaft zu rechtfertigen mit der Bindung der staatlichen Herrschaftsausübung an die Menschenrechte. Die Einhaltung der selbstauferlegten Schranken des Herrschaftsgebrauchs in Gestalt von „unveräußerlichen“ der Menschennatur eingeschriebener Rechte soll die Staatsgewalt als eine Instanz ins höhere Recht setzen, welche die unbedingte Zustimmung ihrer Untertanen verdient.

Doch warum sollte es die Zustimmungswürdigkeit der Herrschaft begründen, wenn sie die Beherrschten mit dem Versprechen beglückt, leben zu dürfen, ihnen zusichert, sie nicht ohne begründeten Tatverdacht ihrer Freiheit zu berauben und sie bei der Äußerung einer regierungskritischen Meinung nicht Gefahr laufen in Fesseln gelegt oder gefoltert zu werden? Dieses Selbstlob der Herrschaft lebt von einem zumindest impliziten Vergleich mit gesellschaftlichen Verhältnissen in anderen Staaten, in denen die Menschenrechte nicht gelten. Dass weltweit mehr oder weniger zivilisierte Staaten ständig mit der Verfolgung missliebiger politischer Auffassungen, mit Folter und mit Völkermord kalkulieren, die Todesstrafe verhängen etc. – das und nur das verleiht dem staatlich garantierten Garantieversprechen der Men­schenrechte seine lobhudlerische Plausibilität. Aus dem einer Drohung ver­wandten Vergleich, über welche Herrschaftsinstrumente man verfügt, von deren Gebrauch aber großzügig Abstand zu nehmen verspricht, stammt das moralische Plus, das die staatlichen Hüter der Menschenrechte für sich in An­spruch nehmen. Wo die elementarsten Lebensgrundlagen und – äußerungen zu einem Recht werden, da wird Dankbarkeit zur Pflicht. Die in den gewohnheitsmäßig bemühten Vergleichen mit früheren oder zeitgenössischen Diktaturen enthaltene Botschaft ist simpel: Jede Kritik an der hiesigen Herrschaft und ihren Taten wird dadurch erschlagen, dass auf die „immerhin!“ und „wenigstens!“ geltenden menschenrechtlichen Direktiven verwiesen wird, denen sich andere Regenten „noch nicht einmal!“ anbequemen. So erscheinen alle wirklichen Taten der bürgerlich-demokratischen Staatsgewalt im rechten affirmativen Licht: Der gesamte staatliche Justiz- und Polizeiapparat geht in Ordnung, weil ein rechtsstaatlicher Prozess keine Willkür, ein geregelter Strafvollzug keine Folterhölle und Kritik an der Regierung „immerhin“ erlaubt und nicht wie anderen Orts verboten ist.

Das unter dem Titel „Der menschenrechtsverpflichtete Staat als Kontrastprogramm zum menschenfeindlichen Unrechtsstaat“ angestimmte Loblied der menschenrechtsverpflichteten Staatsgewalt auf sich selber erscheint ebenso unangebracht wie die vom Staat eingeforderte Dankbarkeit ihrer Untertanen. Warum sollte man der bürgerlichen Staatsgewalt Beifall für den Verzicht spenden, sich der brachialen Herrschaftsmethoden von Drittwelt-Despoten zu bedienen? Entweder stehen derartige Gewaltmaßnahmen ohnehin nicht auf der Agenda der bürgerlichen Staatsgewalt. Dann aber handelt es sich der Sache nach gar nicht um einen Verzicht, den die Staatsgewalt mit ihrem selbstauferlegten Zurückhaltungsgebot üben würde. Warum dann ein Dankeschön? Oder aber kennt auch die bürgerliche Staatsgewalt vom Standpunkt ihrer Räson durchaus triftige Gründe für den Einsatz solcher Gewaltmittel, deren Einsatz sie sich aus Respekt vor den Menschenrechten verbietet. Dann aber ist nicht beifällige Zustimmung angezeigt sondern müsste sich eher ein Gefühl der Furcht vor der gewaltträchtigen Omnipotenz des staatlichen Gewaltmonopols einstellen, das zu derartigen Übergriffen nicht nur fähig sondern gegebenenfalls auch willens ist.