IKUWO
Pressemitteilung

Unsere Antwort auf die „Kleine Anfrage“ der CDU Fraktion Greifswald

Wir sind das Internationale Kultur- und Wohnprojekt in Greifswald, kurz IKuWo.
Bezüglich der Vorfälle vom 10.06.2018 in der Goethestraße hat die Fraktion der CDU in der Greifswalder Bürgerschaft, namentlich Herr Hochschild, eine „Kleine Anfrage“ an die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gerichtet. Als ehrenamtlich und gemeinnützig tätiger Verein  möchten wir die Verwaltung gerne bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage mit Ihren 12 Fragen und 8 Unterpunkten unterstützen.
Damit die sachkundige und umfassende Beantwortung der “Kleinen Anfrage” der CDU auch wirklich bei allen Interessierten ankommt, haben wir sie heute um 10.30 Uhr per Mail an folgende Empfänger geschickt: Fraktionen der CDU, Linke, Grüne, SPD, FDP

Stellvertretende Antwort der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Kleine Anfrage des CDU Fraktionsvorsitzenden Axel Hochschild

1. Ist der Verwaltung bekannt, wer sich hinter dem Verein „Internationales Kultur- und Wohnprojekt e.V.“ verbirgt, wer insbesondere im Rahmen des Vereinsrechts die Verantwortung im Vorstand trägt und/oder als Geschäftsführer eingesetzt ist?

Wie bei jedem ordentlichen Verein verbergen sich die Verantwortlichkeiten des IKuWo e.V. im öffentlichen Vereinsregister. Es gibt einen Vorstand, aber keinen Geschäftsführer. Allerdings sind alle Mitglieder des Vereins in der Entscheidungskompetenz gleichberechtigt. Wir nennen das Konsens.

2. Ist der Verwaltung bekannt, welche Ziele der Verein verfolgt?

Selbstverständlich liegt unsere Satzung dem Registergericht vor. Für weitere Fragen diesbezüglich am besten gleich dorthin wenden. Obacht, die Zuständigkeit liegt seit einiger Zeit in Stralsund und nicht mehr beim Amtsgericht Greifswald. Mit längeren Wartezeiten bis zur Beantwortung von Anfragen ist zu rechnen.

3. Ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald Mitglied des Vereins?

Nein. Wenn Sie es wünschen, kann auf der nächsten  Vereinsvollversammlung ein entsprechender Antrag eingereicht werden.

4. Ist der Verwaltung bekannt, ob (ggf. weitere) öffentliche (Gebiets-)Körperschaften oder Anstalten Mitglied des Vereins sind, etwa der Landkreis Vorpommern-Greifswald oder die Universität Greifswald?

Nein. Denn um es kurz zu machen, es sind gar keine öffentlichen (Gebiets-) Körperschaften oder Anstalten Mitglied. In unserem Verein sind nur Natürliche Personen Mitglied. Fördermitgliedschaften wiederum können auch durch Juristische Personen übernommen werden. Wenn Sie dies wünschen, kann auf der nächsten Vereinsvollversammlung ein entsprechender Antrag eingereicht werden.

5. Ist es zutreffend, dass der Verein das bebaute Grundstück Goethestraße 1 (IKUWO) im Jahre 2011 von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erworben hat?

  1. Welchen Wert hatten das Grundstück und die Gebäude zum Zeitpunkt des Erwerbs?
  2. Zu welchen Kaufpreis hat der Verein das Grundstück und die Gebäude erworben?
  3. Wo kann der Kaufvertrag eingesehen werden?

Bitte sehen sie für die Beantwortung der Fragen a bis c in den sauber geführten Unterlagen des ehemaligen Sanierungsträgers BauBeCon nach.

Welche öffentlichen Fördermittel sind zwischen 2001 bis 2017 in die Sanierung des Gebäudes Goethestraße 1 (IKUWO) geflossen, insbesondere aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ (bitte getrennt nach Jahren)?

  1. Sind gegenwärtig noch Fördermaßnahmen anhängig?
  2. Sind weitere Fördermittel beantragt?

Als das Gebäude sich noch im Besitz der Hansestadt befand, sind im Zuge der Sanierung im Jahre 2008/2009 bestimmt Mittel dieses Förderprogramms geflossen. Da wir als damalige Mieter darüber aber leider keine Kenntnis haben, verweisen wir auch an dieser Stelle auf die
sauber geführten Unterlagen des ehemaligen Sanierungsträgers BauBeCon. Seit dem Erwerb des Hauses 2011 sind übrigens keine Mittel der Stadt geflossen und auch wenn wir diese für die energetische Fassadensanierung gut gebrauchen könnten, sind keine anhängig oder beantragt.

7. Abgesehen von den unter Ziffer 6 erfragten Fördermitteln: Welche Finanz- und Sachleistungen hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald seit 2001 bis heute gegenüber dem Verein „Internationales Kultur- und Wohnprojekt e.V.“ erbracht (bitte getrennt nach Jahren)?

Danke für die Frage, wir möchten sie gern so beantworten: 200 Stunden ehrenamtliche Arbeit die Woche a 52 Wochen mal 17 Jahre macht ca. 176.800 Stunden á 10€ Mindestlohn die Stunde sind das dann 1.768.000€ in den Jahren 2001 bis 2017 (aktuelle Zahlen aus 2018 liegen leider noch nicht vor).

8. Hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Verein Zuschüsse für die am 9. Juni 2018 im IKUWO durchgeführte „Aftershow-Party – Kein Mensch ist illegal“ im Rahmen des „Festivals contre le racisme“ gewährt?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe?

Nein.

9. Falls Fördermittel gemäß Ziffern 6 bis 8 geflossen sind oder noch fließen: Hat sich der Verein bisher – und verpflichtet sich noch -, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet?

Die Extremismusklausel wurde 2014 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) abgeschafft.
Wir sind durchaus der Meinung, dass Jugend-, Bildungs- und Kulturarbeit das Gemeinwohl stärken. Der kulturelle Austausch von Menschen verschiedener Herkunft ist für uns die Grundlage, um Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit abzubauen. Auf 50 bis 100 Veranstaltungen
im Jahr, zum Beispiel Lesungen, Theater, Konzerte, Filme, Partys und Vorträge, bestätigen uns unsere Gäste durch die Nachfrage unseres Angebots darin.

10. Wird die unter Ziffer 9 erfragte grundgesetzkonforme Tätigkeit des Vereins von der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kontrolliert? Wenn ja, auf welche Weise?

Gegenfrage: Wird von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kontrolliert, ob sich die Abgeordneten der CDU-Fraktion an ihre Wahlversprechen halten?
Dies wäre ja besonders in Hinblick auf das Wahlergebnis der Landratswahl interessant. Immerhin haben sich 80% der Wähler_innen gegen eine Populistische Partei entschieden. Also besser nicht zu laut mit den Blau/Braunen Wölfen heulen.

11. Hat die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Kenntnis über Vorkommnisse (Beschwerden, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang von Veranstaltungen im IKUWO seit 2001?

  1. Wie viele Beschwerden von Anwohnern gab es seit 2001 im Zusammenhang von
    Veranstaltungen im IKUWO (bitte nach Jahren und Vorfällen getrennt)?
  2. Wurden Vorkommnisse im Zusammenhang von Veranstaltungen im IKUWO
    strafrechtlich oder ordnungsrechtlich verfolgt (bitte nach Jahren und Vorfällen
    getrennt)?
  3. Falls es die vorgenannten Vorkommnisse gab: Welche Konsequenzen hat die
    Verwaltung daraus gezogen?

Das würde uns auch interessieren. Wir sind jederzeit für konstruktive Kritik offen.
Wir haben keine Kenntnis über Vorkommnisse wie Straftaten im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen. Bezogen auf den Verein und das Haus in der Goethestraße 1 halten wir jedoch folgende Vorkommnisse seit 2001 für strafrechtlich relevant:

  • wiederholte (Mord-) Drohungen gegen Verein und Bewohner_innen
  • Plakataktionen an der Fassade von der sogenannten Identitären Bewegung
  • Brandanschlag 2011
  • Schmiererei von Hakenkreuzen an der Fassade
  • Abbrennen des Rollstuhl-Lifts im Eingangsbereich
  • Farb- und Buttersäure-Anschlag auf die Fassade (Tat zeitgleich mit zwei weiteren Anschlägen in MV)
  • Steinwürfe gegen die Fensterfront
  • Das regelmäßigen Aufbrechen des Schaukastens, die wöchentlichen Flaschenwürfe gegen die Fassade und die diversen Versuche die Eingangstür aufzubrechen zählen wir schon gar nicht mehr mit.