Das Urteil im NSU-Prozess – Aufklärung oder Schlussstrich?
Rückblick auf den NSU-Prozess und Einschätzung des Urteils mit Rechtsanwalt Alexander Hoffmann (NSU Nebenklage)
Am 11.07.2018 verkündete der Vorsitzende Richter des 6. Strafsenats des OLG München am 438. Verhandlungstag das Urteil gegen fünf Angeklagte im NSU-Prozess. Das Gericht negiert weiterhin die Existenz von rechten Hintermännern und -frauen an den Tatorten und geht, wie auch schon die Anklageschrift des Generalbundesanwalts, von einer dreiköpfigen, weitestgehend isolierten Terrorzelle aus, die nur punktuell Unterstützung erfahren hat. Warum sich das aus staatlicher Sicht zwar gut anhört, jedoch mit der Realität wenig zu tun hat, wird uns Rechtsanwalt Alexander Hoffmann näherbringen. Er vertritt als Nebenkläger Überlebende des Nagelbombenanschlags in der Köln-Mülheimer Keupstraße. Seine Forderung lautet auch nach dem Urteilsspruch, „die Aufklärung der Verbrechen des NSU zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu machen.
>>> In Kooperation mit dem AKJ Greifswald